VISA FÜR THAIS NACH DEUTSCHLAND

Schengen Visa


Wir kümmern uns fachmännisch um alle Visa-Angelegenheiten wie Touristen-Visa, Heirats-Visa und Visa zur Familienzusammenführung von A bis Z. Bitte kontaktieren sie unser Buero fuer detailierte Visa-Informationen.

  1. Sprachkurse in Pattaya oder Bangkok

  2. Beglaubigte Übersetzungen 

  3. Begleitung zur Botschaft

  4. Eheschliessungen in Thailand oder Deutschland 

  5. Reisepass für Thailaender

  6. Reiseversicherungen

Schengen Visum bis zu 90 Tage

  1. Besuchsaufenthalt (nicht selbst finanziert):

  2. 1 vollständig ausgefüllter Antrag

  3. gûltiger Reisepaß mit 1 Kopie

  4. 1 Paßbild

  5. Verpflichtungserklärung nach § 84 des Ausländergesetzes

  6. Nachweis über Finanzierung der Aufenthaltskosten

  7. Nachweis eines bestehenden Hin- und Rückfluges

  8. Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes

  9. Nachweis ueber die Rueckehrwilligkeit/ Verwurzelung mit Thailand


  10. Besuchsaufenthalt (selbst finanziert):

  11. Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.

  12. Nachweis eines bestehenden Hin- und Rückfluges

  13. Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes

  14. Nachweis über die Finanzierung des Lebensunterhaltes

  15. Nachweis ueber die Rueckehrwilligkeit/ Verwurzelung mit Thailand


  16. Geschätsreisende:

  17. Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.

  18. Schreiben des Arbeitgebers, Bonitätsbescheinigung der Bank

  19. Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Deutschland

  20. Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes

Nationales Visum

  1. Studien-Visum:

  2. Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.

  3. Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie

  4. Bestätigung der Studienanstalt

  5. Nachweis der sprachlichen Vorkenntnisse  
    Arbeits-Visum:

  6. Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.

  7. Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie

  8. Anstellungsvertrag plus Kopie, Arbeitsbestätigung des vorherigen Arbeitgebers plus Kopie

  9. Nachweis ueber den beruflichen Werdegang  
    Ausbildungs-Visum:

  10. Antrag, Reisepaß und 3 Paßbilder, s.o.

  11. Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie

  12. Ausbildungsvertrag plus Kopie

  13. Nachweis ueber die Schulbildung  
    Visum zur Familienzusammenführung:

  14. Antrag, Reisepaß und 3 Paßbilder, s.o.

  15. evtl.Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie

  16. Verpflichtungserklärung nach § 84 des Ausländergesetzes

  17. Deutschzertifikat A1, bescheinigt Grundkenntnisse der deutschen Sprache

  18. bereits in Thailand verheiratet:
    Heiratsurkunde plus deutsche, beglaubigte Übersetzung.

  19. zur Eheschließung in Deutschland:
    Dokumente, die zur Eheschließung notwendig sind mit beglaubigter, deutscher Übersetzung wie Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Hausregister, Auszug aus dem Zentralregister, evtl. beglaubigte Passkopie und Beitrittserklaerung zur Eheschliessung. Falls geschieden sind noch die Dokumente der frueheren Ehe/Scheidung notwendig.  

Mitnahme eines Kindes der Ehefrau:

Antrag, Reisepaß und Paßbild, s.o.

Ärztliches Attest (Englisch oder Deutsch) plus Kopie

Geburtsurkunde und Sorgerechtsbestätigung mit beglaubigter, deutscher Übersetzung

Nachweis ueber die Schulbildung

 

Weitere Informationen des Standesamtes in Berlin:

  1. BulletEheschließung im Inland

  2. BulletEheschließung im Ausland

  3. BulletEhefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland

  4. BulletNamensführung in der Ehe

  5. BulletFamilienbuch

  6. BulletAnerkennung von ausländischen Scheidungsurteilen

  7. BulletLebenspartnerschaft  

     Am Goethe-Institut können Sie die Prüfung Start Deutsch 1 ablegen – damit weisen Sie erste            Deutschkenntnisse nach. Beratung und Informationen dazu finden Sie hier.


Deutschprüfung für die Einbürgerung  








 

THAI Passport

Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses 

  1.  

    1. * Dame ( ab 20 Jahre alt )

    2. 1. Personalausweis oder provisorischen Ausweis mit Lichtbild und Stempel des Bezirksamts, Beamtenausweis, Ausweis des Angestellten vom staatlichen Unternehmen, Angestelltenausweis der örtlichen Behörde

    3. 2. Bescheinigung über die Anderung des Vor-oder Familiennamen

    4. 3. Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde (letzte)Bei verheirateter Frau muss der Familienname auf dem Personalausweis und Hausregister der Familienname des Ehemannes sein ** Bei geschiedenen Frauen muss der Familienname auf dem Personalausweis und Hausregister der geb. Familienname der Frau sein

    5. 4. Hausregister

    6. 5. Adoptionschein (bei eingetragenem Adoptivkind) oder Widerruf der Adoption (falls schon widerrufen)

    7. 6. Annahme der thailändischen Staatsangehörigkeit + Staatsanzeiger (Gazette)(wenn im Ausland geboren), Staatsangehörigkeitsschein (bei Bergstämmen, die in Thailand geboren sind) 

    8. * Herr ( ab 20 Jahre alt)

    9. a. Personalausweis oder provisorischen Ausweis mit Lichtbild und Stempel des Bezirksamts, Beamtenausweis‚ Ausweis des Angestellten vom staatlichen Unternehmen‚ Angestelltenausweis der örtlichen Behörde

    10. b.(wie Ziffer 2.‚4.‚ 5. und 6.)

    11. c. Wehrdienstnachweis z.B. Sor. Dor. 1, Sor. Dor. 8, Sor. Dor. 9 oder Bescheinigung (zwischen 17 und 45 Jahre alt) 

    12. * Minderjährige

    13. 1.1 Geburtsurkunde ( von Geburt bis 15 Jahre alt )‚ Personalausweis oder provisorischen Ausweis mit Lichtbild und Stempel des Bezirksamts (ab 15 Jahre alt)

    14. 1.2 männliche Minderjährige ( ab 17 Jahre alt ) wie Ziffer C.

    15. 1.3 Bescheinigung über die Änderung des Vor-oder Familiennamen des Minderjährigen + Vater + Mutter (falls geändert)

    16. 1.4 Hausregister des Minderjährigen + Vater + Mutter

    17. 1.5 Personalausweis von Vater + Mutter ( oder gültiger Reisepass bei ausländlischem/r Vater oder Mutter) und Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde (selbe Bestimmung gemäß der Ziffer 3.)

    18. *  bei geschiedenen Eltern und Teilung des Sorgerechts muss der/die bevollmächtigte Vater oder Mutter das minderjährige Kind selbst zur Paßstelle bringen und das Scheidungsprotokoll vorlegen.

    19. 1.6 beim Adoptivkind dürfen nur die Adoptiveltern für das Kinds unterzeichnen.

    20. 1.7 Die beiden Elternteile müssen für das Kind unterzeichnen. Sollte ein Elternteil nicht kommen, muss der andere Elternteil die vom Bezirksamt abgestempelte Zustimmung des anderen Elternteils vorlegen sowie die Unterlagen gemäß der Ziffer 1.3‚ 1.4‚ 1.5 und 1.6.1.8 gemäß der Ziffer 6

    21. ( Minderjährige + Vater + Mutter)

    22. 2.1 beim provisorischen Ausweis muss der abgelaufen Personalausweis mit vorgelegt werden.

    23. 2.2 Der originale neue Personalausweis darf nicht in Plastik eingeschweißt sein (wenn‚ dann gilt er als gefälscht)

    24. 2.3 Unterlagen müssen in Original sein oder

    25. 2.4 im Fall von Ablichtungen, müssen diese vom Bezirksamt beglaubigt sein. (gilt als Ersatz für das Original)

    26. 2.5 Wenn der Vater chinesischer Staatsbürger ist, muss die Bescheinigung über die Anderung des Vor-und Familiennamen vorgelegt sein (falls geändert) (auch vom Antragsteller).

    27. Sollte der Familienname nie vom chinesischen Familiennamen auf einen thailändischen Familienname umgeändert worden sein‚ muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.