AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestimmungen aushändigen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

Ihr Reisebüro oder sonstige Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, vom Reisekatalog oder von den Reisebedingungen abweichende Zusicherungen, gleich welcher Art, zu geben oder sonstige Vereinbarungen zu treffen.

Bezahlung

Bei Vertragsschluss, spätestens aber bei Ablauf der vereinbarten Optionsfrist, wird eine Anzahlung von zehn vom Hundert des Reisepreises, höchstens jedoch 255,– Euro pro Person fällig, Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

Spaetestens 21 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Restbetrag vor Empfang der Reiseunterlagen zu zahlen.

Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist die Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Sie sind verpflichtet, vor Aushändigung der Reiseunterlagen den Reisepreis zu bezahlen. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen die Reiseunterlagen vor Ihrer Zahlung auszuhändigen.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie den restlichen Reisepreis vollständig Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen bezahlen können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Falle einer Banküberweisung oder Scheckzahlung Ihnen die Unterlagen erst nach Gutschrift des restlichen Reisepreises auf unserem Konto aushändigen.

Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Angebots und aus den hierauf bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Nebenabreden, Änderungen und besondere Zusicherungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung Vertragsbestandteil. Beförderungsleistungen im Linienverkehr außerhalb einer Pauschalreise sowie zusätzlich vermittelte Reiseleistungen gehören, so weit sie von uns unter Benennung des Namens des Leistungsträgers kenntlich gemacht wurden, nicht zu den von uns eigenverantwortlich zu erbringenden Reiseleistungen.

Sie werden von uns als Agent lediglich vermittelt. Ihr Vertragspartner für die Beförderungsleistung als solche ist dann die Gesellschaft oder Firma, die wir Ihnen namentlich benannt haben.

Unsere Leistungen beziehen sich nur auf die in den Reisedokumenten angegebenen Personen, Termine und Vertragsbestandteile, sofern sie nicht schon in diesem Katalog bzw. dieser Webseite niedergelegt sind.

Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben, sowie schuldhaft herbeigeführt wurden, sind gestattet, so weit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, so weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Wir werden Sie von einer Leistungsänderung oder Leistungsabweichung unverzüglich in Kenntnis setzen. Sofern es sich um eine erhebliche Leistungsabweichung oder -änderung handelt, werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, bei Wechselkursschwankungen von mehr als 5% ein vom Katalogpreis bzw. Internetpreis abweichendes Angebot an den Reisenden abzugeben. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Treten Sie von der Buchung zurück oder wünschen Sie eine Umbuchung, ist der Zugang der entsprechenden Erklärung bei uns maßgeblich. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt oder die Umbuchung schriftlich zu erklären.

Bei Rücktritt entstehen folgende pauschalierte Rücktrittskosten, falls im individuellen Reiseangebot nichts anderes angegeben ist: Bis 30 Tage vor Abreise 15% des Reisepreises mindestens jedoch 26,– Euro, pro Person, vom 29. bis 15. Tag vor der Abreise 30% des Reisepreises pro Person, vom 14. Tag bis zum 7 Tage 60% des Reisepreises pro Person, vom 6. Tag vor Abreise bis 1 Tag vor Abreise 80% des Reisepreises, ab dem Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

Bei Gruppenbuchungen gelten, abhängig von der jeweiligen Teilnehmerzahl, gesonderte Rücktrittskosten und -fristen, die wir Ihnen jeweils vor der Buchung mitteilen.

Treten Sie die Reise nicht an und haben nicht ordnungsgemäß storniert, behalten wir uns vor, angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

Bei Umbuchungen des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder bei Umbuchungen auf eine andere Reise aus diesem Katalog bis zum 90. Tag vor Abflug entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 50,– Euro pro Reisendem.

Spätere Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Es werden also Rücktrittskosten fällig. Nehmen Sie nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von Ihnen, noch von uns zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder treten die Rückreise vorzeitig an, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Reiseleitung oder der Leistungsträger über die nicht erhaltenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Bei Gruppenreisen ist Umbuchung nur nach Absprache möglich.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen oder die Bedingungen eines gebuchten Tarifs bei einer Fluggesellschaft entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Bei jeder Umbuchung bereits bestätigter Abschlagzeiten fällt grundsätzlich eine Gebühr von 26,– Euro pro Person bzw. die besonderen Umbuchungs- /Stornogebühr des entsprechenden Golfclubs an. Diese besonderen Umbuchungs-/Stornobedingungen werden dem Kunden bei Bestätigung der Abschlagzeiten mitgeteilt.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Streik etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;

2. Die sorgfältige Auswahl der vermittelten Leistungsträger;

3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben;

4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

So weit wir als Vermittler einer deutlich kenntlich gemachten Fremdleistung tätig sind, haften wir nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens.

Alle von uns vermittelten Flüge sind grundsätzlich Fremdleistungen.

Greenfees und Golfschulen sind grundsätzlich vermittelte Fremdleistungen. Eine Garantie für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen kann nicht übernommen werden.

Beanstandungen

Im Falle von Beanstandungen bitten wir Sie, unverzüglich unsere örtliche Agentur zu informieren, damit wir Ihren Beanstandungen nachgehen können. Dies ist auch aus Rechtsgründen zur Erhaltung Ihrer etwaigen Ansprüche erforderlich.

Unsere jeweils zuständige Vertretung entnehmen Sie den Informationen, die den Reiseunterlagen beigefügt sind. Sollte unsere örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar sein, bitten wir Sie, uns direkt telefonisch oder telegrafisch Ihre Reklamation zu melden.

Die Ihnen hierdurch entstehenden Kosten werden wir Ihnen selbstverständlich erstatten.

Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende Minderung verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, so weit es der Reisende unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmungen einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil eines Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten.

Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Sollten Sie die Reise infolge Nichteinhaltung der Einreisevorschriften oder nicht rechtzeitiger Erteilung eines erforderlichen Visums nicht antreten oder durchführen können, sind wir zur Berechnung der Rücktrittskosten nach Ziffer 5 berechtigt.

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen

Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen. Mit der Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die in der Anmeldung angegebenen Reiseteilnehmer diese Bedingungen und den Inhalt der Reiseanmeldung rechtsverbindlich an.

Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstands im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Sonstiges
Mit Veröffentlichung dieser Seite verlieren alle bisherigen Angebote ihre Gültigkeit.
Stand: Januar 2008.

Vermittler
Checkin Tour Co.Ltd.
20150 Pattaya Thailand

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